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Stiftungsgruendung

Stiftungsgruendung

Stiftungsgründung


Für den Hybriden Konzern wollen wir eine Stiftung gründen.
-> Entwurf der Stiftungssatzung zur Diskussion

In diesem Bereich des Wikis werden die relevanten Informationen zur Stiftungsgründung gesammelt und diskutiert. Als Gründlungsland ist die Schweiz vorgesehen.

Vorab die wichtigsten Fragen und Antworten:

Muss ich Schweizer sein?
Nein. Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle. Auch Vereine, Unternehmungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften können in der Schweiz eine Stiftung gründen.

Wie viel Vermögen braucht es?
Der Zwecksetzung entsprechend sehr unterschiedlich. Es ist jedoch möglich, auch nach der Gründung der Stiftung ihr weitere Mittel, Kapital oder auch Grundstücke, zukommen zu lassen.

Braucht es einen Wohnsitz in der Schweiz?
Nein. Sie können an jedem beliebigen Ort der Schweiz eine Stiftung errichten und ihren Wohnsitz im In- oder Ausland beibehalten.

Welchen Namen trägt die Stiftung?
Der Name ist weitestgehend frei wählbar. Häufig wird der eigene Name des Stifters gewählt.

Ist der Stiftungszweck abänderbar?
Das gewidmete Vermögen steht grundsätzlich dem einmal gewählten Stiftungszweck wie er in der Stiftungsurkunde festgelegt ist, voll zur Verfügung. Die rechtlichen Entwicklungen gehen in Richtung vermehrter Flexibilität.

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Letzte Änderung von Thomas Diener am 02.05.2010 um 11:59

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